Katholische Laienvertreter und Seelsorger(innen) lehnen lehramtliche Position zum Verbot von Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare ab
Das von der vatikanischen Glaubenskongregation bekräftigte Verbot von Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Partnerschaften und nicht kirchlich getraute Paare stößt bei vielen Duisburger Katholiken auf großes Unverständnis. „Stellungnahmen wie diese sind es, die Menschen heute an unserer Kirche verzweifeln lassen. Unser genereller Umgang mit Homo- und Transsexualität sind genau wie unsere Intoleranz gegenüber Paaren, denen wir die kirchliche Trauung nach einer Scheidung verwehren, entscheidende Puzzelteile, mit denen wir viele regelrecht aus unserer Kirche raustreiben,“ erklärt Stadtdechant Pfarrer Roland Winkelmann.
In seiner sonntäglichen Predigt am vergangenen Wochenende führte Pfarrer Winkelmann hierzu weiter aus: „Oft frage ich mich: Wo ist meine Kirche, in der ich als Priester und Seelsorger wirke?
Folgt sie noch Jesu Beispiel und stellt Menschenliebe und -freundlichkeit immer über Gesetz und Gebote? Ich habe da manchmal so meine Zweifel.“
Dieser Haltung schließt sich der gemeinsame Vorstand von Stadtkatholikenrat und Stadtkonferenz aus Duisburg an. In einer einstimmigen Erklärung der gewählten Vertreter katholischer Laien und
hauptamtlich Beschäftigter heißt es hierzu: „Dass solche pastoralen Ausgrenzungen Gläubiger aufgrund einer veralteten Sexualmoral heute noch postuliert werden können, das beschämt uns sehr. Für
eine solche rückwärtsgewandte Position haben wir kein Verständnis. Wir sind überzeugt davon, dass es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, auch allen Menschen mit gleichgeschlechtlicher
Orientierung in unserer Kirche mit Respekt und offenen Armen zu begegnen. Ihre häufig schon sehr langen Leidensgeschichten an und in der Kirche müssen endlich der Vergangenheit
angehören.“
Katholikenratsvorsitzender Daniel Wörmann ergänzt hierzu: „Jedem Mann und jeder Frau gebührt unsere uneingeschränkte Wertschätzung auch und gerade dann, wenn sie den Wunsch verspüren, ihr gegenseitiges Versprechen einer verbindlichen Partnerschaft segnen zu lassen. Menschen die ihre Liebe unter Gottes Schutz und Segen stellen wollen, dürfen nicht abgewiesen werden. Vor Gott sind alle Menschen gleich.“