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Schöffen für die nächste Amtsperiode gesucht

Die Stabsstelle für Wahlen der Stadt Duisburg sucht für die Amtsperiode 1.1.2024 bis 31.12.2028 wieder Schöffen, die an folgenden Gerichten tätig sein wollen:

  • Schöffengericht am Amtsgericht Duisburg
  • Schöffengericht am Amtsgericht Duisburg-Ruhrort
  • Schöffengericht am Amtsgericht Duisburg-Hamborn
  • Gemeinsames Schöffengericht beim Amtsgericht für Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen sowie für Umweltstrafsachen
  • Strafkammer des Landgericht Duisburg

Auch die katholische Stadtkirche Duisburg ist aufgefordert, der Stadt eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 1.1.2024 bis 31.12.2028 einzureichen. Diese muss der Stadt spätestens Ende März vorliegen. Wer sich auf diesem Weg als Schöffe oder Schöffin vorschlagen lassen möchte, kann das Antragsformular ausgefüllt bis zum 27. März an die Geschäftsstelle der kath. Stadtkirche Duisburg, Wieberplatz 2, 4705 Duisburg senden.

 

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das von deutschen Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden kann. Sie müssen bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, jedoch nicht älter als 69 Jahre sein und ihren Hauptwohnsitz in Duisburg haben.

Download
Formular zur Anmeldung in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023
Schoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf
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Kommentare: 2
  • #1

    Di Menco, Alexandra (Freitag, 17 März 2023 07:26)

    Bewerbung zum Schöffe in Duisburger Landgericht oder Amtsgericht

  • #2

    Stadtkirche Duisburg (Montag, 20 März 2023 10:25)

    Liebe Frau di Menco,
    wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, laden Sie sich bitte das oben stehende Anmeldeformular herunter und senden uns dieses ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 27. März per Post zurück. Die Adresse finden Sie oben im Artikel.